I. Auf die Beschwerden der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland vom 22.05.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schönebeck vom 20.04.2012 (Az.: 5 F 336/11) abgeändert:
1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (Entgeltpunkte Ost), Versicherungsnummer ..., zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 4,4635 Entgeltpunkten (Ost) auf das vorhandene Konto ... bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, bezogen auf den 31.03.2001, übertragen.
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