1. Auf die Erstbeschwerde der Antragsgegnerin und die Zweitbeschwerde der D.R. werden die Ziffern II. 1. und 4. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Wendel vom 17. April 2012 - 6 F 161/11 S - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei der D.R., Versicherungsnummer, zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 14,3367 Entgeltpunkten der knappschaftlichen Rentenversicherung auf ihr Versicherungskonto bei der D.R., Versicherungsnummer, bezogen auf den 31. August 2011, übertragen.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|