I. Die Beschwerde des Antragsgegners vom 20. Dezember 2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Merseburg vom 17.11.2011, Az.:
II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.237,40 Euro festgesetzt.
IV. Der Wert des erstinstanzlichen Verfahrens wird ebenfalls auf 2.237,40 Euro festgesetzt.
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