Auf die Beschwerden des früheren Ehemannes und des Trägers der betrieblichen Altersversorgung wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 14. Februar 2012 - 162A F 20295/11 - im 3. Absatz des Tenors wie folgt geändert:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des früheren Ehemannes bei der ## Versicherungsverein######### a.G., Berlin, Vertragsnummer ######## zugunsten der früheren Ehefrau ein Anrecht in Höhe von 89,01 € monatlich nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen im Tarif ##### bezogen auf den 30. April 1998 übertragen. Aus dem nach erfolgter Teilung verbleibenden Deckungskapital von 7.134,86 € (per 1. Juli 2012) ist zugunsten des früheren Ehemannes ein Versorgungsanrecht in Höhe von 40,74 € monatlich im bestehenden Tarif# auszurichten.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die den Beteiligten entstandenen außergerichtlichen Kosten tragen diese jeweils selbst.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.000 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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