Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Tenor zu 2 des Endbeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Weißenburg i. Bay. vom 27.04.2023 im sechsten Absatz (die Anrechte der Antragstellerin bei der Evangelischen Zusatzversorgungskasse betreffend) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
"Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Evangelischen Zusatzversorgungskasse EZVK (Vers. Nr. ...-V1-1) findet nicht statt.
Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Evangelischen Zusatzversorgungskasse EZVK (Vers. Nr. ...-V4-1) findet nicht statt."
II.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|