OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 07.08.2023
6 UF 118/23
Normen:
§ 16 Abs 3 S 1 VersAusglG; § 44 Abs 4 VersAusglG;
Fundstellen:
FamRB 2023, 406
FamRZ 2023, 1865
Vorinstanzen:
AG Lampertheim, vom 10.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 173/21

Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Versorgungsanrechten eines Soldaten auf ZeitBehandlung des Rechts auf Nachversicherung im Versorgungsausgleich

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.08.2023 - Aktenzeichen 6 UF 118/23

DRsp Nr. 2023/10983

Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Versorgungsanrechten eines Soldaten auf Zeit Behandlung des Rechts auf Nachversicherung im Versorgungsausgleich

1. Versorgungsanrechte aus einem Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit sind bis zur durch Führung der Nachversicherung nach Ablauf der Dienstzeit und unversorgtem Ausscheiden stets im Wege einer externen Teilung zulasten des aktuellen Dienstherrn zu begründen. 2. Darüber hinaus ist das ohne die fiktive Nachversicherung ermittelte Anrecht bei der Deutschen Rentenversicherung bundintern zuzuteilen.

Tenor

Ziffer 2. der Beschlussformel des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Lampertheim vom 10.05.2023 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:

2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. ...) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 0,2163 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ... bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen, bezogen auf das Ende der Ehezeit am 31.05.2021, übertragen.

Des Weiteren wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lampertheim vom 10.05.2023 wie folgt ergänzt: