1. Die Beschwerde des Beteiligten R. H. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürtingen vom 02.11.2010 - 21 F 958/09 - wird
zurückgewiesen.
2. Auf die Beschwerde des Beteiligten R. H. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürtingen vom 18.11.2010 - 21 F 958/09
abgeändert.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg - - zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 4,21 Versorgungspunkten, bezogen auf den 30.11.2009, übertragen.
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen den Beteiligten U. W. und R. H. gegeneinander aufgehoben.
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 1.620,00 €
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|