I.
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts - Familiengericht - Cuxhaven vom 5. Mai 2023 wird als unzulässig verworfen.
II.
Eine Gerichtsgebühr nach Nr. 1912 KV FamGKG wird nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten hat der Antragsgegner zu tragen.
I.
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