Einbeziehung ausländischer Anwartschaften in einen im Inland durchgeführten Versorgungsausgleich
BGH, vom 07.11.1979 - Aktenzeichen IVb ZB 159/87
DRsp Nr. 1994/5193
Einbeziehung ausländischer Anwartschaften in einen im Inland durchgeführten Versorgungsausgleich
Der Ausgleich ausländischer Anwartschaften in den Ausgleichsformen des § 1587b Abs. 1 und 2BGB (Rentensplitting und Quasisplitting) scheitert an den Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit.