A. Der verwitwete Erblasser, der Fürst zu N, ist im Jahr 1939 verstorben. Er hinterließ eine Tochter sowie die Söhne A, B, und C. Ein weiterer Sohn D war bereits im Jahr 1918 verstorben.
Am 14.4.1925 hatte der Erblasser mit seiner Ehefrau und den drei lebenden männlichen Abkömmlingen einen Erbvertrag geschlossen, der von den Vertragsparteien unterzeichnet und einem Notar in einem verschlossenen Umschlag übergeben wurde. Er lautet auszugsweise wie folgt:
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