Der Beschluss des Senats vom 13.11.2020 wird auf den Antrag der Antragstellerin vom 19.11.2020 in den Gründen unter Ziffer I. Satz 2 dahingehend berichtigt, dass sich die Beteiligten hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts dahingehend verständigt haben, dass der Antragsgegner verpflichtet ist, an die Antragstellerin Elementarunterhalt i.H.v. 1.600 € (statt 1320 €), Altersvorsorgeunterhalt i.H.v. 500 € sowie deren Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen.
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