Auf die sofortige Beschwerde der Stadt Nürnberg - Standesamtsaufsicht - wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 10.09.2019, Az. UR
Auf Antrag des Betroffenen ist das Geburtenregister Nr. .../... des Standesamts Nürnberg hinsichtlich des Geburtsnamens des Betroffenen, geb. am ...., zu ändern:
Dem Geburtenbuch/-registereintrag ist folgender Vermerk beizuschreiben:
"Der Geburtsname des Kindes lautet: "Papadopoulos." (Name geändert)
Der weitergehende Antrag des Betroffenen wird zurückgewiesen.
2.Von der Erhebung der Kosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
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