Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 14. September 2017 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Die Beschwerde ist unbegründet.
Auf die gesonderte Anfechtung der Kostenentscheidung (§§
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