I. Die am 8. September 1989 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den dem Ehemann (Antragsgegner) am 22. Januar 1996 zugestellten Antrag der Ehefrau (Antragstellerin) durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 29. Juli 1997 geschieden (insoweit rechtskräftig seit 9. September 1997) und u.a. der Versorgungsausgleich geregelt.
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