Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kusel vom 2. November 2022 aufgehoben und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Erstgericht zurückverwiesen.
2.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt
3.Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
I.
Das Verfahren betrifft die Abänderung einer Umgangsregelung.
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