Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die in der angefochtenen Entscheidung übertragene Entscheidungskompetenz sich auf B, geb. am XX.XX.2018, bezieht.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdegegnerin wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Ihr wird Rechtsanwältin A, C-Straße, Stadt1, beigeordnet.
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