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2003
Sonstige
OLG
KG
KG - Beschluss vom 17.03.2003
13 UF 73/03
Normen:
ZPO
§
648
Abs.
2
§
652
Abs.
2
;
KindUG
Art.
5
§
3
Abs.
2
;
Fundstellen:
KGReport 2003, 225
MDR 2003, 1235
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen
147 FH 164/01
Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten
KG,
Beschluss
vom 17.03.2003
- Aktenzeichen 13 UF 73/03
DRsp Nr. 2005/6993
Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten
Die Umstellung von Unterhaltstiteln kann auch nach Eintritt der Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten im vereinfachten Verfahren erfolgen.
Normenkette:
ZPO
§
648
Abs.
2
§
652
Abs.
2
;
KindUG
Art.
5
§
3
Abs.
2
;
Vorinstanz: AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen
147 FH 164/01
Fundstellen
KGReport 2003, 225
MDR 2003, 1235
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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