1. Der Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 20. Januar 2023 -
2. Die Rechtskraft des in Ziffer 1. genannten Beschlusses wird insoweit aufgehoben, als sie einer erneuten Prüfung und Entscheidung entgegensteht.
3. Die Sache wird zur Entscheidung darüber, ob der Ausspruch der Adoption aufrechtzuerhalten oder aufzuheben ist, an das Amtsgericht Schöneberg zurückverwiesen.
4. Damit wird der Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 9. März 2023 -
5. Das Land Berlin hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Volljährigenadoption.
I.
1. Im zugrundeliegenden Ausgangsverfahren hat der verwitwete, mittlerweile selbst verstorbene Vater des Beschwerdeführers (nachfolgend: der Annehmende) die volljährige Enkelin seiner Lebensgefährtin (nachfolgend: die Anzunehmende) als Kind angenommen.
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