1. Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen den am 01.06.2012 zur Geschäftsstelle gelangten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dippoldiswalde vom 23.05.2012 - 7 F 235/05 - wird
z u r ü c k g e w i e s e n.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
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