Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 27.01.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - T. vom 07.09.2022 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
I.
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