Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 21. Juli 2017 aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Senftenberg zurückverwiesen.
Die Beschwerde führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache, damit das Amtsgericht die Hilfsbedürftigkeit der Antragstellerin selbständig und unter Erhaltung des Rechtszuges prüfen kann.
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