I.
Der Beteiligte zu 1) hat das Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität C2 mit dem Diplom abgeschlossen. Er war in der Zeit vom 19.5.2005 bis einschließlich zum 23.5.2006 für den Betroffenen zum Berufsbetreuer bestellt. Sein Aufgabenkreis umfasste die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht einschließlich einer geschlossenen Unterbringung und unterbringungsähnlicher Maßnahmen nach § Abs. , die Wohnungsangelegenheiten, die Vermögenssorge einschließlich der Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen wie Pflegegeld und sonstigen Ansprüchen und die Behörden- und Postangelegenheiten.
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