KG - Beschluss vom 20.12.2017
25 WF 50/17
Normen:
FamGKG -KV Nr. 1220;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 18.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 133 F 5664/17

Ermäßigung der Gerichtsgebühren gem. Nr. 1220 FamGKG-KV bei sofortigem Anerkenntnis in der Hauptsache unter Verwahrung gegen die Kostenlast

KG, Beschluss vom 20.12.2017 - Aktenzeichen 25 WF 50/17

DRsp Nr. 2018/863

Ermäßigung der Gerichtsgebühren gem. Nr. 1220 FamGKG -KV bei sofortigem Anerkenntnis in der Hauptsache unter Verwahrung gegen die Kostenlast

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 18. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von 406 € zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

FamGKG -KV Nr. 1220;

Gründe:

I.

Der Antragsgegner wurde in einem Verfahren vor dem Amtsgericht auf Abänderung eines Titels auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen. Er hat den Antrag in der mündlichen Verhandlung "unter Verwahrung gegen die Kostenlast" anerkannt und geltend gemacht, keine Veranlassung zur Einleitung des Verfahrens gegeben zu haben. Das Amtsgericht hat dem Antrag stattgegeben und die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner auferlegt, da kein sofortiges Anerkenntnis vorliege.