Die Beschwerde des Antragsgegners gegen Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 18. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von 406 € zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsgegner wurde in einem Verfahren vor dem Amtsgericht auf Abänderung eines Titels auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen. Er hat den Antrag in der mündlichen Verhandlung "unter Verwahrung gegen die Kostenlast" anerkannt und geltend gemacht, keine Veranlassung zur Einleitung des Verfahrens gegeben zu haben. Das Amtsgericht hat dem Antrag stattgegeben und die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner auferlegt, da kein sofortiges Anerkenntnis vorliege.
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