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1974
BGH
BGH vom 22.11.1974
IV ZR 73/73
Normen:
BGB
§
1376
;
Fundstellen:
FamRZ 1975, 87
LSK-FamR/Hülsmann, § 1376 BGB LS 90
Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes
BGH,
vom 22.11.1974
- Aktenzeichen IV ZR 73/73
DRsp Nr. 1994/5551
Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes
Bei der Umrechnung des Anfangsvermögens mit dem Lebenshaltungskostenindex ist für das Anfangsvermögen eine Summe zu bilden und diese umzurechnen.
Normenkette:
BGB
§
1376
;
Fundstellen
FamRZ 1975, 87
LSK-FamR/Hülsmann, § 1376 BGB LS 90
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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