Ermittlung des Endvermögens bei mehreren Scheidungsanträgen
BGH, Urteil vom 11.07.1979 - Aktenzeichen IV ZR 159/77
DRsp Nr. 1994/5210
Ermittlung des Endvermögens bei mehreren Scheidungsanträgen
»Wurde trotz fortbestehender Rechtshängigkeit eines früher eingeleiteten Ehescheidungsrechtsstreits ein weiteres Scheidungsverfahren durchgeführt, so kommt es für das Endvermögen bei der Berechnung des Zugewinns allein auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Verfahrens an, das schließlich zur Scheidung der Ehe geführt hat.«