Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Uelzen vom 13. Januar 2014 geändert.
Dem Antragsteller wird für die erste Instanz Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin B. in Uelzen bewilligt.
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