A.
Der Antragsteller begehrt die Aufhebung seiner Ehe. Hilfsweise stellt er Scheidungsantrag.
Der in 10/1940 geborene Antragsteller und die in 1/1945 geborene Antragsgegnerin, die bis zur "Wende" im Gebiet der ehemaligen DDR lebten, haben in 5/1990 geheiratet. Sie leben getrennt. Für beide ist es die zweite Ehe.
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