Erstreckung des Haftungsprivilegs auf andere Personen als die Eltern
BGH, Urteil vom 17.10.1995 - Aktenzeichen VI ZR 358/94
DRsp Nr. 1996/101
Erstreckung des Haftungsprivilegs auf andere Personen als die Eltern
»Eine analoge Anwendung des § 1664BGB auf andere Personen als die Eltern kommt wegen des familienrechtlich geprägten Ausnahmecharakters dieser Vorschrift nicht in Betracht (Ergänzung zum Senatsurteil BGHZ 103, 338 ff.).«
Die Klägerin macht als Haftpflichtversicherer der bei ihrem Vater mitversicherten M.T. Ausgleichsansprüche gemäß § 426 Abs. 1BGB aufgrund eines Schadensfalls vom 19. Mai 1987 gegen den beklagten Landkreis geltend.
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