VG Stuttgart, vom 14.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2559/00
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Eheschließung - Ausschluss positiver Ermessensausübung bei Scheinehe - Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene Einbürgerung; Ermessen; eheliche Lebensgemeinschaft; Scheinehe; Vermeidung von Staatenlosigkeit; einheitliche Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie
BVerwG, Urteil vom 09.09.2003 - Aktenzeichen 1 C 6.03
DRsp Nr. 2003/15389
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Eheschließung - Ausschluss positiver Ermessensausübung bei Scheinehe - Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene Einbürgerung; Ermessen; eheliche Lebensgemeinschaft; Scheinehe; Vermeidung von Staatenlosigkeit; einheitliche Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie
»1. Die Qualifizierung einer gültig geschlossenen Ehe als sog. Scheinehe steht der Eigenschaft als "Ehegatte" im Sinne des § 9RuStAG (jetzt StAG) nicht entgegen.2. Bei einer sog. Scheinehe ist eine positive Ausübung des Einbürgerungsermessens regelmäßig ausgeschlossen.3. Die Rücknahme der - von einem Elternteil durch bewusste Täuschung erwirkten - (Mit-) Einbürgerung eines minderjährigen Kindes, die auf der Grundlage des § 8RuStAG zu einer einheitlichen Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie führen sollte, erfordert eine eigenständige Ermessensentscheidung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG.«