Erwerbsobliegenheit der Mutter eines aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hervorgegangenen Kindes
BGH, Beschluß vom 21.12.1994 - Aktenzeichen XII ZR 209/94
DRsp Nr. 1995/6887
Erwerbsobliegenheit der Mutter eines aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hervorgegangenen Kindes
Betreut eine Mutter ein aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hervorgegangenes Kind, so ist sie, auch wenn sie ihren ehelichen minderjährigen Kinder aus geschiedener Ehe aufgrund von deren Bedürftigkeit zum Barunterhalt verpflichtet ist, nicht zur Aufnahme einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung verpflichtet (so auch OLG Frankfurt, - 4 UF 118/91 - vom 12.02.1992, FamRZ 1992, 979).