Der Kläger zu 1) und die Beklagte haben am 11. April 1987 geheiratet. Aus der Ehe sind die Kinder C, geboren am 11.9.1987, A, geboren am 8.5.1990, und B, geboren am 8.8.1991, hervorgegangen. Der Kläger zu 1) und die Beklagte haben sich im Dezember 2002 getrennt. Seitdem leben die Kinder beim Kläger zu 1).
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