I. Wegen des Tatbestandes wird gemäß § 540 Abs. 1 S. 1 ZPO zunächst auf die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils Bezug genommen.
Am 29. August 2003 hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - ... (14 IK 24/02) über das Vermögen des Klägers das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, ohne dass dies bis zur Verkündung des hier angefochtenen Urteils erstinstanzlich zu den Gerichtsakten bekannt geworden wäre.
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