Die Klage wird abgewiesen.
Der Klägerin werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Streitig ist, ob ein volljähriges Kind, das seinen Grundwehrdienst leistet, kindergeldrechtlich zu berücksichtigen ist.
Der am 14.09.1986 geborene Sohn der Klägerin S. leistete ab dem 01.10.2004 den neunmonatigen Grundwehrdienst mit anschließendem freiwilligem zusätzlichem Wehrdienst. Am 27.07.2005 beantragte die Klägerin Kindergeld für ihren Sohn ab Oktober 2004. Mit Bescheid vom 25.08.2005 lehnte die Beklagte die Festsetzung von Kindergeld für S. für den Zeitraum Oktober 2004 bis Juli 2005 ab. Den dagegen am 20.09.2005 eingelegten Einspruch wies die Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 27.09.2005 als unbegründet zurück.
Am 19.10.2005 hat die Klägerin Klage erhoben.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|