Die Antragsgegner waren von dem Antragsteller in einem Zivilprozeß, in welchem sie als Beklagte gesamtschuldnerisch auf Zahlung einer Kaufpreisforderung in Anspruch genommen worden waren, vertreten worden.
Nachdem ihnen die Klageschrift vom 07.09. 1992, in der sie Zug um Zug gegen Lieferung von Möbeln auf Zahlung von 11.028,-- DM in Anspruch genommen worden waren, zugestellt worden war, hatte sich für sie der Antragsteller bestellt und hatte auf Klageabweisung angetragen.
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