OLG Hamm, Urteil vom 02.09.2003 - Aktenzeichen 9 UF 98/00
DRsp Nr. 2004/19738
Feststellung der Vaterschaft eines Afrikaners
1. Bei der Feststellung der Vaterschaft eines Afrikaners durch DNA-Gutachten sind der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung Werte aus afrikanischen Populationen zugrunde zu legen.2. Die Erstellung einer DNA-Analyse auf der Grundlage einer Speichelprobe hat nicht weniger Beweiswert als wenn sie aufgrund einer Blutprobe erstellt worden wäre.3. Für die Frage, ob ein Zeuge unerreichbar ist, ist im Zivilprozess § 244 Abs. 3 S. 2 StPO analog anzuwenden.