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2002
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm - Beschluss vom 15.01.2002
2 UF 602/01
Normen:
ZPO
§
648
Abs.
1
S. 3 §
655
;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1048
FamRZ 2002, 1048
FuR 2002, 558
FuR 2002, 558
OLGReport-Hamm 2002, 119
OLGReport-Hamm 2002, 119
Vorinstanzen:
AG Essen, vom 08.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen
105 FH 165/01
Feststellung des Verzugs im vereinfachten Anpassungsverfahren
OLG Hamm,
Beschluss
vom 15.01.2002
- Aktenzeichen 2 UF 602/01
DRsp Nr. 2007/11270
Feststellung des Verzugs im vereinfachten Anpassungsverfahren
Im vereinfachten Anpassungsverfahren nach §
655
ZPO
gilt die Sonderregelung des §
648
Abs.
1
S. 3 über die Feststellung des Verzuges nicht.
Normenkette:
ZPO
§
648
Abs.
1
S. 3 §
655
;
Gründe:
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