Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 13.911,36 € festgesetzt. Für den vor dem Güterichter abgeschlossenen Vergleich vom 09.11.2016 wird der Wert auf insgesamt 63.911,36 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten, die seit dem 17.04.2007 geschiedene Eheleute sind, sind weiterhin gemeinsame Eigentümer des ehemaligen Familienheims..., das seit der Trennung im Jahr 2005 von der Antragsgegnerin - zunächst mit den gemeinsamen Kindern, mittlerweile allein - bewohnt wird.
Im vorliegenden Verfahren hat der Antragsteller eine Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Mai 2015 in Höhe von monatlich 450,00 € sowie für die von ihm getragenen Finanzierungslasten einen Gesamtschuldnerausgleich in Höhe von monatlich 212,91 € ab April 2015 verlangt, ferner einen aus beiden Positionen errechneten Rückstandsbetrag.
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