1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg vom 30. Mai 2014, Az.:
2. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Gebührenstufe bis 500,-- € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten sind die geschiedenen Eltern des Kindes M. P.. Die Antragstellerin hat im vorliegenden Verfahren die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für das gemeinsame Kind auf sich begehrt.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|