Gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines voll erwerbstätigen barunterhaltspflichtigen Elternteils
OLG Hamm, Urteil vom 21.12.1994 - Aktenzeichen 6 UF 279/94
DRsp Nr. 1996/23031
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines voll erwerbstätigen barunterhaltspflichtigen Elternteils
1. Wer einem minderjährigen Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist, hat gegebenenfalls Nebentätigkeiten auszuüben, um den Mindestbedarf des Kindes zu decken.2. Zur Abzugsfähigkeit von Verbindlichkeiten und zur Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit.