1. Auf die Beschwerden der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 07.11.2013, Az. 65 F 3205/11, dahingehend abgeändert, dass der Antragsgegnerin aufgegeben wird, an den Antragsteller € 154.682,39 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. April 2014 zu zahlen. Im Übrigen werden die Beschwerden des Antragstellers und der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
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