Der Beschluss des Amtsgerichts Rathenow von 27.09.2016 -
Die Kosten der ersten Instanz trägt der Antragsgegner. Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben. Außergerichtliche Auslagen sind nicht zu erstatten.
Der Beschwerdewert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
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