OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.01.2023
15 U 19/21
Normen:
§ 611 BGB; § 675 BGB; § 280 Abs 1 BGB; § 249 BGB; § 8 Abs 2 PartGG; § 8 Abs 4 PartGG; § 11 Abs 1 S 2 Nr 1 VersAusglG;
Vorinstanzen:
LG Marburg, vom 29.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 19/21

Haftung eines Rechtsanwalts wegen Unterliegens mit einer Klage auf interne Teilung des Anrechts aus einer Versorgungszusage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung des Ehemanns der Mandantin und die Gewährung einer Absicherung an den Rechten aus einer Rückdeckungsversicherung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.01.2023 - Aktenzeichen 15 U 19/21

DRsp Nr. 2023/8826

Haftung eines Rechtsanwalts wegen Unterliegens mit einer Klage auf interne Teilung des Anrechts aus einer Versorgungszusage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung des Ehemanns der Mandantin und die Gewährung einer Absicherung an den Rechten aus einer Rückdeckungsversicherung

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Marburg vom 29. November 2021 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil des Landgerichts Marburg vom 29.11.2021 sind vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

§ 611 BGB; § 675 BGB; § 280 Abs 1 BGB; § 249 BGB; § 8 Abs 2 PartGG; § 8 Abs 4 PartGG; § 11 Abs 1 S 2 Nr 1 VersAusglG;

Gründe

I.

Die Klägerin macht gegen den Beklagten, der mit Frau Rechtsanwältin A zur Ausübung seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB) zusammengeschlossen ist, aus einem Anwaltsvertrag im Zusammenhang mit ihrer Vertretung in einem Rechtsstreit gegen die Vorname1 X u. Partner GmbH (im Folgenden GmbH genannt) vor dem Landgericht Erfurt und in einem anschließenden Berufungsverfahren beim Thüringer Oberlandesgericht Schadensersatzanspräche geltend.