Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Erinnerungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wuppertal vom 19.10.2018 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: bis 500 €.
I.
Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin, Rechtsanwalt A. aus B., richtet sich gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Verfahrenskostenhilfevergütung allein aus dem Gegenstandswert für die Ehescheidung. Der Festsetzung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
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