Die Beschwerde des Beteiligten F. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg - Zweigstelle Alzenau i.Ufr. vom 09.05.2023 wird zurückgewiesen.
2.Der Beteiligte F. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
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