Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Prenzlau vom 17.4.2014 teilweise abgeändert:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin einen rückständigen Trennungsunterhalt für die Monate Dezember 2012 bis einschließlich Februar 2015 in Höhe von 15.691 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 5.308 € seit dem 5.6.2013, ferner beginnend ab März 2015 einen laufenden monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von 753 € zu zahlen. Der weitergehende Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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