Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Osnabrück vom 08.03.2012 wie folgt geändert:
Der Antragsgegner wird unter Abänderung der vollstreckbaren Urkunde des Landratamtes Freising, Amt für Jugend und Familie, vom 06.10.2005 zur UR.-Nr. ............... verpflichtet, an den Antragsteller zu 1.) zu Händen seiner gesetzlichen Vertreterin einen für den Zeitraum September 2010 bis einschließlich November 2011 rückständigen Kindesunterhalt in Höhe von € 1.786,00 zu zahlen.
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