Die am 07.04.1990 geborene Antragstellerin ist das Kind des Antragsgegners, der das Sorgerecht nach dem Tod der Mutter inne hat. Sie wohnt seither mit weitestgehender Zustimmung des Antragsgegners im Haushalt der Familie W. und beansprucht im Verfahren 5 F 652/06 vor dem Amtsgericht -Familiengericht- Burg Kindesunterhalt und erstrebt im vorliegenden Verfahren letztlich die Bestellung eines Ergänzungspflegers, wogegen sich der Antragsgegner wendet.
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