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2006
Sonstige
OLG
OLG Oldenburg
OLG Oldenburg - Beschluss vom 02.05.2006
5 W 48/06
Normen:
VBVG § 5 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1710
FamRZ 2006, 1710
JurBüro 2007, 154
OLGReport-Oldenburg 2007, 100
Vorinstanzen:
LG Aurich, vom 30.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen
4 T 457/05
AG Aurich, - Vorinstanzaktenzeichen 16 a XVII 178/00
Kein Heimaufenthalt gemaß § 5 Abs. 3 VBVG bei Unterbringung in Pflegefamilie
OLG Oldenburg,
Beschluss
vom 02.05.2006
- Aktenzeichen 5 W 48/06
DRsp Nr. 2007/2165
Kein Heimaufenthalt gemaß § 5 Abs. 3 VBVG bei Unterbringung in Pflegefamilie
»Die Unterbringung eines Betreuten in einer Pflegefamilie kann Heimaufenthalt im Sinne von § 5 Abs. 3 VBVG sein.«
Normenkette:
VBVG § 5 Abs. 3 ;
Entscheidungsgründe:
A.
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