OLG Brandenburg - Beschluss vom 29.05.2007
11 Wx 24/07
Normen:
VBVG § 5 Abs. 2 ; BGB § 1908b Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 1562
Vorinstanzen:
LG Frankfurt (Oder) - 19 T 81/07 - 28.02.2007,
AG Fürstenwalde/Spree - 23 XVII 6194,

Keine Betreuervergütung für die Zeit vor Begründung des Betreuungsverhältnisses

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2007 - Aktenzeichen 11 Wx 24/07

DRsp Nr. 2007/11078

Keine Betreuervergütung für die Zeit vor Begründung des Betreuungsverhältnisses

Für die Bemessung der Betreuervergütung nach § 5 Abs. 2 VBVG ist die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch in den Fällen maßgebend, in denen ein Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer stattfindet. Der Berufsbetreuer kann keine Vergütung für Zeiten, die vor seiner Berufung liegen, verlangen. Das gilt auch, wenn ihm besondere Zeitaufwendungen durch Bereinigung von Fehler aus der vorangegangenen Betreuung entstanden sind.

Normenkette:

VBVG § 5 Abs. 2 ; BGB § 1908b Abs. 1 S. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Beteiligte zu 1 begehrt die Festsetzung von Betreuervergütung nach Durchführung eines Betreuerwechsels. Wegen des Sachstands im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht wird auf die sorgfältige und vollständige Darstellung in dem angefochtenen Beschluss Bezug genommen.