I.
In dem Scheidungsverfahren zwischen den Parteien wurde in der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht Wangen am 8. Februar 2006 auch die Folgesache Versorgungsausgleich angesprochen. Die dem Gericht vorliegende Berechnung des Versorgungsausgleichs hatte zum Ergebnis, dass eine Ausgleichspflicht der Antragstellerin zu Gunsten des Antragsgegners bezüglich von Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 21,29 EUR bestand. Nachdem Einwendungen gegen die eingeholten Auskünfte und die vorab übersandte Berechnung des Gerichtes nicht erhoben wurden, schlossen die Parteien folgende Vereinbarung:
"Wir schließen den Versorgungsausgleich aus und beantragen die gerichtliche Genehmigung hierfür. Wir verzichten gegenseitig auf Durchführung des Versorgungsausgleichs und nehmen den Verzicht wechselseitig an."
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